Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind insbesondere:
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (Unfallversicherungsträger der privaten Wirtschaft), der Bund, die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden (Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) und alle weiteren in § 114 SGB VII aufgeführten Institutionen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind in vollem Umfang von den Unternehmen im Wege eines Umlageverfahrens zu entrichten. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Grad der Unfallgefahr der Unternehmen (Unfallrisiko) und der sich hieraus ergebenden, an den Arbeitsentgelten der Versicherten orientierten Schadensaufwendungen.
Hinsichtlich des Unfallrisikos haben die Berufsgenossenschaften unter Berücksichtigung der Unfallhäufigkeit für einzelne Unternehmensgruppen (Risikogemeinschaften) Gefahrklassen gebildet. Die Gefahrklasse wird ergibt sich aus dem Verhältnis der Schadenssumme und den in der jeweiligen Risikogemeinschaft von den Mitgliedsunternehmen gezahlten Entgelte.