A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Dokumentation

Der Arbeitgeber muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die hieraus abgeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung in Form von Unterlagen dokumentieren. Bei gleichartiger Gefährdungssituation genügt es, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.

Die Dokumentationspflicht besteht vorbehaltlich besonderer Rechtsvorschriften und behördlicher Anordnungen allerdings nur für Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten (§ 6 Abs. 1 ArbSchG).


Auch Unfälle, bei denen ein Beschäftigter getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig wird, müssen vom Arbeitgeber erfasst (§ 6 Abs. 2 ArbSchG) und dem Unfallversicherungsträger innerhalb von drei Tagen angezeigt werden (§ 193 SGB VII).

Zu einer ordnungsgemäßen Dokumentation gehört insbesondere die Aufzeichnung

  • der Beurteilungskriterien und -methoden,
  • der zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen,
  • der Verantwortlichen und Beteiligten.

Anlagen wie Protokolle von Betriebsbegehungen, Erhebungsbögen, Gefährdungskataloge, Messprotokolle oder Unterweisungsmaterialien können die Dokumentation ergänzen.

Abgesehen von den gesetzlichen Dokumentationspflichten kann eine ordnungsgemäße Dokumentation verschiedenen Zwecken dienen, insbesondere als

  • Nachweis der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften gegenüber den Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft,
  • als Grundlage für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats,
  • als Grundlage für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung,
Volltextarchiv Journal
Arbeitssicherheit Bibliothek

Als Abonnent haben Sie Zugriff auf sämtliche erschienenen Ausgaben des arbeitssicherheit.journal in der Online-Bibliothek.

» zum Volltextarchiv

BGVR-Verzeichnis
BGVR-Verzeichnis

Das berufsgenossenschaft-
liche Vorschriften- und Regelwerk, mit den
Online-Verzeichnissen:
BGV, BGR, BGI und BGG

» zum BGVR-Verzeichnis

Anzeige
EMPFEHLUNG

BGVR - Gesamtausgabe auf DVD

Software, 4 - 5 Updates jährlich je Euro 59,00 / Mehrfachlizenzen auf Anfrage

Details