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Aushangpflichtige Gesetze

Das Arbeitsschutzrecht beinhaltet eine Vielzahl von besonderen Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber im Betrieb auszuhängen. Der Gedanke dabei ist, dass die Beschäftigten durch die Aushänge im Betrieb über ihre Rechte am Arbeitsplatz informiert werden sollen. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, bestimmte Gesetze und Verordnungen öffentlich im Betrieb auszuhängen.

Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen sind:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber die für den Betrieb geltenden Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle auszulegen.

Die Möglichkeiten der Bekanntmachung werden meist in den einschlägigen Vorschriften genannt. Neben dem Aushängen reicht häufig auch ein Auslegen aus. In jedem Fall muss es allen Beschäftigten möglich sein, ohne Schwierigkeiten den jeweiligen Inhalt erfahren. Üblicherweise erfolgt ein Aushang am Schwarzen Brett an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes. Angesichts der modernen technischen Möglichkeiten kann auch eine Veröffentlichung im unternehmensinternen Intranet erfolgen, sofern alle Beschäftigten darauf zugreifen können.

Kommt der Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, kann dies folgende Konsequenzen haben:

  • Bei den meisten Vorschriften stellt eine Verletzung der Aushangverpflichtungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
  • Darüber hinaus macht sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, soweit der Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens geworden ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich ein Mitarbeiter infolge Unkenntnis über den Umgang mit gefährlichen Stoffen verletzt hat.
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