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Arbeitsschutzrecht

Das Arbeitsschutzrecht ist in einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen geregelt. Diese lassen sich in zwei Regelungskomplexe einteilen:

Einen Regelungsbereich stellt das staatliche Arbeitsschutzrecht dar. Dazu gehören alle vom Bund und von den Ländern erlassenen Arbeitsschutzvorschriften. Diese können wiederum unterteilt werden in


1. Gesetze als von dem Bundes- oder den Länderparlamenten erlassene Rechtsvorschriften

Beispiele:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Gerätesicherheitsgesetz (GSG)

2. Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage und zur Konkretisierung vom zuständigen Ministerium erlassen werden

Beispiele:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildschArbV)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

3. Verwaltungsvorschriften als verwaltungsinterne Vorschriften, die die Gesetze und Rechtsverordnungen ergänzen und konkretisieren

Beispiel:

  • Arbeitsstättenrichtlinien

Der zweite Regelungskomplex beinhaltet das autonome Arbeitsschutzrecht. Darunter versteht man die von den Berufsgenossenschaften und sonstigen Unfallversicherungsträgern kraft Satzungsautonomie erlassenen Rechtsvorschriften. Dazu gehören:

  • Unfallverhütungsvorschriften, auch BG-Vorschriften (BGV) bezeichnet, als rechtsverbindliche Vorschriften, die das staatliche Arbeitsschutzrecht näher spezifizieren, konkretisieren und ergänzen (§ 15 SGB VII),
  • Durchführungsbestimmungen als Erläuterungen zu den Unfallverhütungsvorschriften nebst Lösungsbeispielen,
  • BG-Regeln (BGR) als allgemein anerkannte und rechtsverbindliche Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die den Stand des Arbeitsschutzes beschreiben und der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den Unfallverhütungsvorschriften dienen sowie
  • BG-Informationen (BGI) als rechtlich unverbindliche Informationen und Empfehlungen zu bestimmten Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, etc. unter Berücksichtigung von fachlich anerkannten technischen Lösungsansätzen.

Schließlich wird das staatliche und autonome Arbeitsschutzrecht durch technische Regelwerke wie DIN-Normen, VDE-Bestimmungen und ähnliche Regelwerke ergänzt und konkretisiert. Diese Regelwerke enthalten in der Regel die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

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