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Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin ist ein Teilbereich der Medizin, der sich mit allen von der Arbeit, den Arbeitsmethoden und den Arbeitsbedingungen ausgehenden Umständen befasst, welche Krankheiten, Verletzungen oder sonstige Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Arbeitnehmern verursachen können. Teildisziplinen der Arbeitsmedizin sind wiederum die Arbeitsphysiologie, die Arbeitstoxikologie, die Arbeitspathologie, die Arbeitshygiene und die Arbeitspsychologie.

Ziele der Arbeitsmedizin sind:

  • die Förderung der Aufrechterhaltung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens der Arbeitnehmer
  • der Schutz vor Überforderung jeglicher Art
  • der Schutz vor Gefahren durch gesundheitsschädigende Stoffe und
  • die Sorge für eine ausgeglichene Bilanz aller Körperfunktionen.

Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber den Beschäftigten im Rahmen der Prävention und Vorsorge auf Verlangen grundsätzlich eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ermöglichen (§ 11 ArbSchG).

Hierbei handelt es sich um sogenannte Wunschuntersuchungen. Bei bestimmten gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten muss der Arbeitgeber nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sogar Pflichtuntersuchungen durchführen und Angebotsuntersuchungen anbieten.

Die Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen obliegt den Betriebsärzten, die als Arbeitsmediziner über besondere arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen müssen (§ 4 ASiG). Betriebe, die keinen eigenen Betriebsarzt beschäftigen wollen, können den Berufsgenossenschaftlichen Arbeitsmedizinischen Dienst (BAD) in Anspruch nehmen.

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