Unterweisung

Unterweisungen, die Arbeitnehmern Informationen über Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz vermitteln sollen, kommen große Bedeutung zu. Sie werden in vielen Rechtsvorschriften ausdrücklich gefordert - beispielsweise in § 12 Arbeitsschutzgesetz, aber auch in § 7 Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" GUV 0.1. Eine unterlassene Unterweisung ist zumindest als Pflichtversäumnis oder Pflichtverletzung zu werten.

Ziel einer Unterweisung soll es sein, Mitarbeiter auf einen Wissensstand zu bringen, der ihnen das Erkennen von Gesundheitsgefahren ermöglicht, sie zum sicheren Arbeiten befähigt und sie in die Lage versetzt, in einem Notfall richtig zu reagieren.

Folgende Punkte bilden zumeist die Hauptaspekte bei Unterweisungen: