A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Sicherheitsbeauftragter

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein vom Unternehmen bestellter Mitarbeiter, der die Aufgabe hat, sowohl den Arbeitgeber als auch weitere Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt sowie die Kollegen zu unterstützen, Gesundheitsgefahren, berufsbedingte Krankheiten und Unfälle zu verhindern bzw. zu vermeiden.

Sofern ein Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte hat (und der Sitz des Unternehmens in Deutschland ist), muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Ein Sicherheitsbeauftragter sollte technisches Verständnis mitbringen und vor allem Unfallgefahren erkennen und zu Lösungen für Sicherheitsgefahren beitragen. Der Sicherheitsbeauftragte ist ehrenamtlich neben seiner eigentlichen Arbeit tätig und erfüllt nicht die Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Weitergehende Informationen zu Sicherheitsbeauftragten finden sich in BGV A1 "Grundsätze der Prävention".
Volltextarchiv Journal
Arbeitssicherheit Bibliothek

Als Abonnent haben Sie Zugriff auf sämtliche erschienenen Ausgaben des arbeitssicherheit.journal in der Online-Bibliothek.

» zum Volltextarchiv

BGVR-Verzeichnis
BGVR-Verzeichnis

Das berufsgenossenschaft-
liche Vorschriften- und Regelwerk, mit den
Online-Verzeichnissen:
BGV, BGR, BGI und BGG

» zum BGVR-Verzeichnis

Anzeige
EMPFEHLUNG

BGVR - Gesamtausgabe auf DVD

Software, 4 - 5 Updates jährlich je Euro 59,00 / Mehrfachlizenzen auf Anfrage

Details