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Arbeitssicherheit

Der Begriff der Arbeitssicherheit gehört in den Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts, vor allem in den Bereich Betriebs- oder Gefahrenschutz. Der Arbeitnehmer soll an seinem Arbeitsplatz vor Gefahren für seine Gesundheit geschützt werden.

Rechtliche Grundlagen zur Arbeitssicherheit sind vor allem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII "Gesetzliche Unfallversicherung". Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin) geregelt.

Überwacht wird die Arbeitssicherheit vor allem von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern, von den Ämtern für Arbeitsschutz und von den Berufsgenossenschaften. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV) heraus.
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Arbeitssicherheit Journal 4/10
Aktuelle Ausgabe: 5.10

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