A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

CE-Konformitätskennzeichen

Arbeitsmittel, die seit dem 2. Oktober 2002 erstmalig zur Benutzung bereitgestellt werden, müssen ab dem Zeitpunkt der ersten Bereitstellung geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, durch die EG-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden. Die Beschaffenheitsanforderungen von Maschinen werden durch Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes definiert. Der Arbeitgeber erkennt Maschinen, die auf dem europäischen Binnenmarkt frei verfügbar sind, an der Kennzeichnung mit dem CE-Konformitätskennzeichen. Dieses Kennzeichen bestätigt die Konformität von Produkten mit Vorschriften, die eine Konformitätsvermutung auslösen. Es ist Grundlage für den freien Warenverkehr des Produktes innerhalb der Europäischen Union.
Volltextarchiv Journal
Arbeitssicherheit Bibliothek

Als Abonnent haben Sie Zugriff auf sämtliche erschienenen Ausgaben des arbeitssicherheit.journal in der Online-Bibliothek.

» zum Volltextarchiv

BGVR-Verzeichnis
BGVR-Verzeichnis

Das berufsgenossenschaft-
liche Vorschriften- und Regelwerk, mit den
Online-Verzeichnissen:
BGV, BGR, BGI und BGG

» zum BGVR-Verzeichnis

Anzeige
EMPFEHLUNG

BGVR - Gesamtausgabe auf DVD

Software, 4 - 5 Updates jährlich je Euro 59,00 / Mehrfachlizenzen auf Anfrage

Details