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| Wurde eine Maschine nur instandgesetzt oder stark verändert? Die Antwort auf diese Frage ist vor allem im Hinblick auf die Sicherheit und auf Haftungsfragen wichtig. Doch oft ist die rechtliche Lage nach einem Retrofit nicht klar. arbeitssicherheit.de erklärt Ihnen die wichtigsten Gesetze und präsentiert Ihnen praktische Entscheidungshilfen. |
Bei einem Retrofit geht es vor allem um eine Leistungserhöhung in Verbindung mit einer Verbesserung der Sicherheit und damit oft auch einer Veränderung der Bauart. Gebrauchtmaschinen, die bei einem Umbau wesentlich verändert wurden, gelten allerdings als neue Maschinen und unterliegen der Maschinenrichtlinie.
Neu oder umgebaut: Ob eine umgebaute Maschine als wesentlich verändert anzusehen ist, ist nicht immer leicht zu beurteilen. Aufschluss darüber gibt das Informationspapier »Wesentliche Veränderungen an Maschinen«.
Der Informationsschrift lassen sich drei grundsätzliche Fälle entnehmen:
Mit dem Umbau und der wesentlichen Veränderung an einer Maschine ergeben sich auch rechtliche Konsequenzen für den Betreiber einer Anlage: Er wird zum Erzeuger einer Maschine. Das ist dem GPSG zu entnehmen: »Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die [...] ein Produkt wiederaufarbeitet oder wesentlich verändert und erneut in den Verkehr bringt.«
Unabhängig davon gelten eventuell bestehende, andere Vorschriften, die für den Betreiber rechtlich bindend sind, wie etwa Auflagen an Emissionen. Wenn bestimmte Konfigurationen vorgegeben sind, ist der Betreiber für deren Einhaltung auch nach dem Retrofit auf jeden Fall selbst verantwortlich.
Zum Schluss noch ein Tipp: Regeln Sie alle wichtigen Fakten bezüglich der Fragen: »Was bedeutet wesentlich verändern?«, »Wer führt Risikoanalyse durch?« und »Wie verhält es sich im Schadensfall?« auf jeden Fall vertraglich.
Autor: Guido Matthes