DGUV Information 208-004 - Gabelstapler

Abschnitt 3.3 - 3.3 Lärm

In gekennzeichneten Bereichen muss Gehörschutz getragen werden. Der richtig gewählte Gehörschutz setzt die Lärmeinwirkung am Ohr so weit herab, dass das Gehör keinen Schaden nimmt. Wichtige akustische Informationen, wie Warnsignale, Sprache und Maschinengeräusche, können noch gehört werden.

Bei der Auswahl von geeignetem Gehörschutz werden die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt behilflich sein.

Täglicher Aufenthalt eines Staplerfahrers in Betrieben mit hohem Lärmpegel, z. B.

  • Schlossereien,

  • Blech verarbeitenden Betrieben,

  • Karosseriewerkstätten,

  • Schweißereien,

  • Schleifereien und

  • Putzereien

kann Gehörschäden verursachen, wenn die zur Verfügung gestellten Schallschutzmittel nicht benutzt werden.