Abschnitt 2.1 - 2 Begriffe
2.1 Verriegelungseinrichtung (Verriegelung)
Eine mechanische, elektrische oder sonstige Einrichtung, die den Zweck hat, die Ausführung von gefährdenden Maschinenfunktionen unter festgelegten Bedingungen zu verhindern (im Allgemeinen so lange, wie die bewegliche trennende Schutzeinrichtung nicht geschlossen ist).