DGUV Information 208-004 - Gabelstapler

Abschnitt 2.3 - 2.3 Ausrüstung für den Einsatz im Freien

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Fahrer von Gabelstaplern mit Fahrersitz durch geeignete Einrichtungen vor Witterungseinflüssen geschützt sind, wenn die Gabelstapler nicht nur gelegentlich zu Arbeiten im Freien eingesetztwerden. Zum Schutz des Fahrers können z. B. Fahrerkabinen, gegebenenfalls mit Standheizung oder Klimaanlage, in Betracht kommen.