DGUV Information 250-010 - Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis
(DGUV Information 250-010)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2015

ccc_3423_titela.jpg

InhaltsübersichtAbschnitt
Warum diese Information?
Trennung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und EignungsuntersuchungI
Arbeitsmedizinische Vorsorge1
Eignungsuntersuchung2
Eignungsuntersuchungen und ihre RechtsgrundlagenII
Eignungsuntersuchungen auf der Basis spezieller Rechtsvorschriften1a)
Eignungsuntersuchungen auf der Basis arbeitsrechtlicher Rechtsgrundlagen1b)
Einstellungsuntersuchungen2
Eignungsuntersuchungen während der Beschäftigung3
Verhältnismäßigkeit von EignungsuntersuchungenIII
Beispiele aus der betrieblichen Praxis zu IIIV
LiteraturV
Abkürzungen und Fundstellen der RechtsgrundlagenVI

Warum diese Information?

Mit Inkrafttreten der geänderten Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 31. Oktober 2013 rückt das Thema Eignungsuntersuchungen weiter in den Fokus des Interesses von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Beschäftigten, Betriebsräten und Personalvertretungen sowie Sicherheitsfachkräften und Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Insbesondere wenn Einschränkungen der gesundheitlichen Eignung von Beschäftigten in Bezug auf die vorgesehenen oder ihnen übertragenen Tätigkeiten zu Gefahren für Leib oder Leben anderer Beschäftigter führen würden, können Eignungsuntersuchungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll und verhältnismäßig sein. Dem Informationsbedarf zum Thema "Eignungsuntersuchungen" soll die DGUV Information "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis" Rechnung tragen.