DGUV Information 213-002 - Hitzearbeit Erkennen - beurteilen - schützen

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Hitzearbeit
erkennen - beurteilen - schützen
(bisher: BGI 579)

BG-Information

bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2013

InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Begriffsbestimmungen1.
Grundlagen2.
Grundgrößen bei Hitzearbeit2.1
Wirkung der physikalischen Klimagrößen2.2
Thermoregulation des Menschen2.3
Arbeitsschwere2.4
Einfluss der Bekleidung2.5
Akklimatisation2.6
Wasser- und Salzhaushalt2.7
Hitzeerkrankungen3.
Gesundheitliche Risiken bei Hitzeeinwirkung3.1
Sofortmaßnahmen bei einem Hitzenotfall3.2
Chronische Schäden bei langjähriger Exposition durch Wärmestrahlung3.3
Messen der Klimagrößen4.
Lufttemperatur4.1
Luftfeuchtigkeit4.2
Luftgeschwindigkeit4.3
Wärmestrahlung4.4
Bewertung der Hitzebelastung5.
Bewertung der Hitzeeinwirkung unter Verwendung der Normal-Effektivtemperatur (NET)5.1
Bewertung von Hitzeeinwirkung in Kombination mit Wärmestrahlung unter Verwendung des WBGT-Index5.2
Bewertung der Wärmestrahlung mit der effektiven Bestrahlungsstärke5.3
Anwendungsmöglichkeiten der Klimasummenmaße5.4
Schutzmaßnahmen6.
Technische Schutzmaßnahmen6.1
Luftführung6.1.1
Luftkühlung6.1.2
Wasserkühlung6.1.3
Wärmestrahlungsschutz6.1.4
Organisatorische Schutzmaßnahmen6.2
Reduzierung der Arbeitsschwere6.2.1
Entwärmungsphasen6.2.2
Persönliche Schutzmaßnahmen6.3
Persönliche Schutzausrüstungen6.3.1
Persönliches Verhalten6.3.2
Arbeitsmedizinische Vorsorge7.
Betriebsanweisung/Unterweisung8.
Literatur- und Quellenverzeichnis9.
Vorschriften und Regeln9.1
Gesetze, Verordnungen9.1.1
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit9.1.2
Normen9.1.3
Weitere Quellen9.2
Abbildungsverzeichnis10.
Anhang 111.


Vorbemerkung

Diese BG-Information gibt Hilfestellungen für technologisch bedingte hitzebelastete Arbeitsplätze. Sie ergänzt und vertieft die BG-Information "Gesund und fit im Kleinbetrieb - Beurteilung von Hitzearbeit - Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung" (BGI/GUV-I 7002).

Die BG-Information "Gesund und fit im Kleinbetrieb - Beurteilung des Raumklimas - Tipps für Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung" (BGI/GUV-I 7003) als dritte BG-Information zum Klima am Arbeitsplatz ist bei Lufttemperaturen bis etwa 35 °C anwendbar.