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Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Grundsatz1
Zweiter Abschnitt
Betriebsärzte
Bestellung von Betriebsärzten2
Aufgaben der Betriebsärzte3
Anforderungen an Betriebsärzte4
Dritter Abschnitt
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit5
Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit6
Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit7
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde8
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat9
Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit10
Arbeitsschutzausschuss11
Behördliche Anordnungen12
Auskunfts- und Besichtigungsrechte13
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen14
Ermächtigung zum Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften15
Öffentliche Verwaltung16
Nichtanwendung des Gesetzes17
Ausnahmen18
Überbetriebliche Dienste19
Ordnungswidrigkeiten20
Änderung der Reichsversicherungsordnung21
Berlin-Klausel22
In-Kraft-Treten23